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Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und ELK TOURS zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Hinweis zum Widerrufsrecht: Nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) besteht bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. bei Ihnen zu Hause oder auf sog. Kaffeefahrten) geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ELK TOURS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ELK TOURS, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail vorgenommen werden.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Reisebestätigung) von ELK TOURS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung schriftlich oder per Email übermitteln.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ELK TOURS vor, an das ELK TOURS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ELK TOURS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6 Die von ELK TOURS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gern. Artikel 250 §3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651k Abs. 3 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von ELK TOURS aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ELK TOURS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ELK TOURS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen.
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und ELK TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ELK TOURS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 ELK TOURS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund schriftlich oder durch Email klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ELK TOURS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von ELK TOURS zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber ELK TOURS reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber ELK TOURS nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ELK TOURS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend §651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preisänderungen
4.1 ELK TOURS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblichen oder nicht vorhersehbaren Erhöhungen der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse kommt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ELK TOURS den Kunden unverzüglich, spätestens 20 Tage vor Reiseantritt darüber schriftlich, per Email oder per Fax in Kenntnis zu setzen und die Berechnung der Erhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
4.2 Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnittsteilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
4.3 Sollte sich der Reisepreis um mehr als 8% erhöhen, kann der Kunde ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Erhöhung akzeptieren. ELK TOURS wird den Kunden unter angemessener Fristsetzung schriftlich, per Fax oder per Email auffordern, die Annahme der Preiserhöhung oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosen Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen.
4.4 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises entsprechend der Ziffer 4.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit ELK TOURS dadurch Verwaltungskosten entstehen, kann ELK TOURS diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Rücktrittskosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ELK TOURS zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ELK TOURS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ELK TOURS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ELK TOURS zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ELK TOURS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von ELK TOURS ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch ELK TOURS zu begründen ist. ELK TOURS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Individuelle Reisen
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
Ab 29. bis 15. Tag vorher 30% des Reisepreises
Ab 14. bis 3. Tag vorher 60% des Reisepreises
Ab 2. Tag vorher und bei Nichtantritt
der Reise ohne Absage 90% des Reisepreises

Gruppenreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
Ab 29. bis 15. Tag vorher 40% des Reisepreises
Ab 14. bis 3. Tag vorher 60% des Reisepreises
Ab 2. Tag vorher und bei Nichtantritt
der Reise ohne Absage 90% des Reisepreises


Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung. Entsprechende Informationen bekommen Sie von uns.
5.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die ELK TOURS zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 ELK TOURS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ELK TOURS nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ELK TOURS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6 Ist ELK TOURS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, muss dies unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung geschehen.
5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäߧ 651e BGB von ELK TOURS durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, Email)zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ELK TOURS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ELK TOURS ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung ELK TOURS bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. ELK TOURS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 ELK TOURS kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben wurde und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben wurde.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ELK TOURS unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat ELK TOURS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat ELK TOURS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
9.2 Mängelanzeige/ Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit ELK TOURS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von ELK TOURS vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von ELK TOURS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel ELK TOURS unter den mitgeteilten Kontaktdaten zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von ELK TOURS bzw. über die Kontaktdaten wird in den Reiseunterlagen unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von ELK TOURS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 6511 BGB kündigen, hat er ELK TOURS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ELK TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (,,P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von ELK TOURS für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 ELK TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. ELK TOURS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ELK TOURS ursächlich war.

11. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
11.1 Ansprüche nach den §651i Abs. 3 Nr.2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber ELK TOURS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, Email) wird empfohlen.
11.2 ELK TOURS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert ELK TOURS den Kunden hierüber in geeigneter Form. ELK TOURS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa. eu/ transport/ modes/ air / safety / air-ban/ index de.htm

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 ELK TOURS wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn ELK TOURS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 ELK TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ELK TOURS eigene Pflichten verletzt hat.

14. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
14.1 Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.3 ELK TOURS kann an seinem Sitz verklagt werden. ELK TOURS kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.

15. Reiseveranstalter
ELK TOURS GMBH
Nebeler Str. 12
82110 Germering bei München
Tel.: 089 – 84 05 09 05
Fax: 089 – 84 05 09 14
info@elktours.de
www.elktours.de

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