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Brexit

Die Wahlen am 12. Dezember wurden von den Tories mit Boris Johnson als Premierminister gewonnen. Das bedeutet wohl, dass Großbritannien nun tatsächlich Ende Januar aus der EU austritt. Der von Boris Johnson ausgehandelte Vertrag sieht eine Übergangsfrist bis Ende 2020 vor, bei der alles erstmal so bleibt, wie es ist.  Für Touristen ist also erstmal nichts weiter Neues zu beachten.

GB kann aber natürlich immer noch einen „harten“ Brexit durchführen – jetzt dann Ende 2020 nach Ablauf der Übergangsfrist, wenn kein (Handels-)Abkommen in der kurzen Zeit mit der EU ausgehandelt wird. 

Nur für diesen Fall (also frühestens für 2021) haben wir Ihnen hier die momentan verfügbaren Informationen zusammengestellt. Aber auch in diesem Fall ist für Touristen mit keinen bedeutenden Einschränkungen zu rechnen, lediglich im Fährverkehr könnte es dann zeitweise zu Verzögerungen durch die LKW-Zollabfertigung kommen. 

Infos für einem No-Deal-Brexit:

Flüge

Flüge zwischen Großbritannien und der EU sollen auch bei einem harten Brexit weiter wie bisher durchgeführt werden. Hierfür soll es bereits vorbereitete Abkommen geben.

Fähren

Auch der Fährverkehr wird wie bisher weitergeführt werden. Ausweiskontrollen gab es ja schon immer, da GB nicht zum Schengenraum gehört.
Zusätzlich müssen bei einem harten Brexit Zollkontrollen eingeführt werden. Das betrifft aber natürlich vor allem den Warenverkehr, also LKWs.
Als PKW-Fahrer ist es wahrscheinlich, dass Sie etwas länger benötigen, um zum Fährhafen zu gelangen. LKWs werden sich vor den Häfen stauen. Dies ist vor allem für Dover zu erwarten, da hier Zufahrten und Platz wegen der Kreidefelsen begrenzt sind. Auf den Autobahnen nach Dover soll eine Spur dann nur für (wartende) LKWs vorgesehen werden.
In Calais sind die Zufahrten sehr großzügig ausgelegt und es sollte genügend Raum für die LKWs vorhanden sein, so dass es für PKW keine Probleme gibt.

Gesundheitsversorgung auf Reisen

EU-Bürger werden mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte keinen kostenlosen Zugang mehr zur Gesundheitsversorgung im Vereinigten Königreich haben.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung, die sehr günstig zu haben ist!

Visum

Das Vereinigte Königreich hat angekündigt, dass EU-Bürger für kurze Aufenthalte von bis zu drei Monaten ohne Visum nach Großbritannien reisen können. Als EU-Bürger dürfen Sie mit Ihrem Reisepass oder mit Ihrem Personalausweis nach Großbritannien reisen. Also zunächst keine Änderungen zum bisherigen Verfahren.

Zollkontrollen

Sie können bestimmte Waren nicht oder nur in begrenztem Umfang nach GB bzw. zurück in die EU einführen. Dies gilt z.B. für:
Erzeugnisse tierischen Ursprungs (wie Fleisch, Milch, Schinken oder Käse), Barmittel von mehr als 10.000 EUR, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder bestimmte Tiere.

Führerschein, Fahrzeugpapiere

Das Vereinigte Königreich hat angekündigt, dass Sie weiterhin mit einem gültigen EU-Führerschein in GB fahren können.
Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug nach GB reisen, nehmen Sie aber auf jeden Fall Ihre grüne Versicherungskarte mit (bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung).

Haustiere

Wenn Sie mit Ihrem Haustier von der EU nach Großbritannien reisen, sollten Sie prüfen, welche Bedingungen dann aktuell für Großbritannien gelten.

Roaming, mobiles Telefonieren

Die Regeln für die EU gelten bei einem harten Brexit nicht mehr. Die Unternehmen können theoretisch wieder Gebühren für Gespräche und Datenverkehr erheben.
Hier müssen Sie sich erkundigen, welche Bedingungen bei Ihren Vertragspartner dann gelten.

 

Stand 21. Dezember 2019

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